Aktuelles aus dem Sportausschuss 03/18
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Änderungen der Sportordnung TK (22./ 23.02.2018)
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SpO Regel 0.2 Brillen/Augenschutz (neue Formulierung ist ab sofort gültig)
„Bei den Wettbewerben VL und Zentralfeuerwaffen (2.45, 2.5...) ist ein Augenschutz aus
Sicherheitsgründen notwendig. Der Augenschutz muss einen Schutz des Auges
mindestens von vorne und seitlich gewährleisten. Der Sportler trägt die Verantwortung
für die Art des Schutzes seiner Augen selbst.“
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Änderungen der Sportordnung ab 2019 (informativ vorab)
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Neuformulierung der Regel 0.3.5 Matten
Die min.‐, max.‐Größen werden durch ca. ersetzt. Der Satz „Die Verwendung
eigener Matten ist nicht gestattet“ wird gestrichen.
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„Auflagemaß“ Freie Pistole
Breite der Auflagefläche an der Pistole 50 mm, Maß Richtung Lauf maximal 40mm
von der unteren Fingerrille (wie 2.10 und 2.40).
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Maß „J1“ beim Gewehr (Regel 1.5.4) ist falsch dargestellt. Hier wird es eine
Korrektur der Formulierung/ Zeichnung geben.
(max. 70mm von der Seelenachse des Laufes).
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Komplette Neufassung Teil 3 Flinte
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Neue Regelung ISSF‐Sportler mit ruhender ISSF‐ID
Hinweise
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Deutsche Meisterschaft 2018
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Die Wettbewerbe Luftgewehr werden bei der DM alle in Zehntelwertung
geschossen.
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Die Waffen‐ und Ausrüstungskontrolle „im Kontrollzelt“ ist freiwillig. Zur
eigentlichen Kontrolle werden dann 10% der Starter jedes Durchgangs zur
Nachkontrolle ausgelost. Mängel führen zu Disqualifikation.
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Die Regelung der „Mixed-Team“- Wettbewerbe sind veröffentlicht.
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Hilfsmittelausweis, körperliche Behinderung
Im Punkt 0.7.3 Wettkampfpässe ist festgelegt, dass "Sportler, die Hilfsmittel nach SPO
Teil 10 in Anspruch nehmen, müssen den Hilfsmittelausweis des DSB mitführen."
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Ausnahmegenehmigungen
Bei den Meisterschaften sind die Ausnahmegenehmigungen im Original vorzuzeigen.
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Bezirksmeisterschaften 2019
Die Bezirksmeisterschaften 2019 in den Disziplinen Luftgewehr- Auflage und Luftpistole-
Auflage werden in Zehntelwertung ausgetragen.